1941: Le Code de la route (pour vélos) sous l'occupation
LUXEMBURGER WORT 20.06.1941
Fahrräder richtig parken
In letzter Zeit mußte eine große Zahl Radfahrer und Radfahrerinnen mit empfindlichen Geldstrafen bedacht werden, da sie die geltenden Verkehrsregeln außer Acht ließen. Wer heute noch eine Einbahnstraße übersieht, dem ist kaum noch zu helfen. Aber es gibt auch kleinere Sünder, die bestraft werden müssen. So ist es ratsam, in der Stadt ein Fahrrad nur dann gegen den Gehsteig zu stellen, wenn dadurch keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs erfolgt. Dies gilt insbesondere, wenn die Straßenbahn zu nahe am Bürgersteig vorbeifährt, wie etwa in der Großgasse. Ferner darf ein Fahrrad in einer Einbahnstraße nie an der linken Straßenseite abgestellt werden. Also aufgepaßt auf solche Verkehrssünden!
(Journal consulté aux Archives nationales)